Kleingärtnerverein Am Bellingholz e.V.
Satzung

Die Satzung ist die Bibel des Kleingartenvereins. Da wir uns als Kleingartenverein im Bezirksverband Hamm-Unna und somit auch im Landesverband Westfalen-Lippe organisieren, so ist maßgeblich die Mustersatzung des Landesverbandes Westfalen-Lippe das Maß aller Dinge, in welcher der rechtliche Rahmen für unseren Verein definiert wird. 


Die Satzung beschreibt mit unter sämtliche Rechte und Pflichten des Vereinsmitgliedes und verweist ebenfalls auf die Garten- und Bauordnung unseres Vereins, welche ebenfalls mit dem Vereinsbeitritt rechtlich bindend ist. Beide Unterlagen finden Sie unter den Dokumenten zum Download.


Nur Vereinsmitglieder dürfen eine Parzelle in unserer Kleingartenanlage pachten. 


Grundsätzlich ist anzuraten erst Mitglied im Verein zu werden, um vorweg einen Überblick über die anfallenden Arbeiten in einem Kleingarten zu erhalten. Neben der Arbeit in seinem eigenen Garten, um der kleingärtnerischen Nutzung gerecht zu werden, gibt es auch noch weitere Pflichtarbeiten, die ebenfalls in einem Gartenjahr durch das Vereinsmitglied zu erledigen sind, die da folgende sind:


  • Pflege des eigenen Pflichtstückes in regelmäßigen Abständen (alle zwei Wochen)
  • Unterstützung bei der Organisation von Vereinsfesten
  • Gemeinschaftsarbeiten zur Pflege der gemeinschaftlichen Flächen
  • usw. 


Selbstverständlich ist der eigene Kleingarten auch ein Erholungsort. Nach getaner Arbeit steht der Erholung auch absolut nichts im Wege.